Die regulatorische Lage
Die Novelle der Bioabfallverordnung hat den Blick auf die Fremdstoffe verschoben: Seit dem 1. Mai 2025 gelten Kontrollwerte für Fremdstoffe – insbesondere Kunststoffe – bereits für die angelieferten Bioabfälle, also vor der biologischen Behandlung. Werden diese Werte überschritten, müssen die Fremdstoffe vor der Rotte oder Vergärung entfernt werden, oder die Charge kann zurückgewiesen werden.
Für Anlagenbetreiber bedeutet das: Die Qualitätssicherung verlagert sich vom Fertigprodukt an den Anfang der Prozesskette.
Warum Zerkleinerung das Problem verschärft
Klassische Anlagen setzen häufig früh im Prozess einen Zerkleinerer ein, um das Material für die Rotte vorzubereiten. Was der Durchmischung und Belüftung dient, ist für die Fremdstoffabtrennung kontraproduktiv: Aus einer Plastiktüte werden Dutzende kleiner Fetzen, die sich mit der Organik verbinden und später kaum noch sichtbar oder abscheidbar sind.
Wirksamer ist es, Kunststoffe möglichst groß und früh auszuschleusen – durch Sichtkontrolle und Störstoffauslese bei der Anlieferung, schonende Öffnung statt Zerkleinerung und eine Siebung vor der intensiven Zerkleinerung.
Maßnahmen in der Praxis
- Dokumentierte Inputkontrolle und klare Annahmekriterien
- Schonende Sacköffnung statt intensiver Vorzerkleinerung
- Vorabsiebung mit anschließender Leichtstoffabtrennung im Grobgut
- Windsichtung oder ballistische Separation zur Folienabtrennung
- Bei Vergärung: nassmechanische Vorbehandlung mit Leichtstoffaustrag
- Endkontrolle und Nachsiebung des Fertigprodukts
Die bestmögliche Technik ersetzt nicht die Sortierdisziplin bei der Sammlung. Öffentlichkeitsarbeit, Behälterkontrollen und Rückmeldungen an die Sammelbezirke sind ein fester Bestandteil jeder erfolgreichen Fremdstoffstrategie.